Tierkrankenversicherung: Das Wichtigste in Kürze
Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres gestellt. Hier sollten Sie alle Ihnen bekannten (Vor-) Erkrankungen beispielsweise Chip/ OCD BEIM Pferd, oder auch Arthrose oder Atemwegserkrankungen Ihres Tieres sowie tierärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahren angeben. Nach individueller Überprüfung können auch Tiere mit Vorerkrankungen in die Tierkrankenversicherung aufgenommen werden.
Für die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und ihren Folgen ergeben, besteht allerdings kein Versicherungsschutz.
Ja, positiv-getestete Haustiere müssen den Behörden gemeldet werden. Allerdings gibt es keine Testpflicht für ihr Haustier. Ein Test ist nur sinnvoll, wenn Ihr Tier eindeutige Symptome zeigt. Sprechen Sie Ihren Tierarzt an.
Bisher sind weltweit nur wenige Fälle von Covid-19 positiv getesteten Haustieren bekannt. Nach ersten Erkenntnissen des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) sind demnach bestimmte Arten von Tieren besonders empfänglich: Dazu zählen zum Beispiel Katzen und Frettchen. Weniger empfänglich für das Coronavirus seien Hunde. Die bisherigen Fälle, auch aus Deutschland, liefern allerdings keinen Hinweis darauf, dass Haustiere SARS-CoV-2 auf Menschen übertragen.
Die Tierkrankenversicherung deckt die Erkrankung eines Haustieres am Coronavirus nicht ab. Gemäß unseren Versicherungsbedingungen sind Behandlungen infolge von Epidemien oder Pandemien ausgeschlossen.